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   LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94   

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https://dejure.org/1995,5326
LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94 (https://dejure.org/1995,5326)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.12.1995 - 2 Sa 840/94 (https://dejure.org/1995,5326)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 2 Sa 840/94 (https://dejure.org/1995,5326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ; Wirksamkeitsvoraussetzung des Zugangs der Kündigung beim Kündigungsgegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94
    Dabei führt die dauernde Leistungsunfähigkeit das Arbeitnehmers grundsätzlich zu einer für den Arbeitgeber nicht mehr tragbaren betrieblichen Beeinträchtigung (vgl. BAG, Urteil vom 30.01.1986, NZA 1987, 555; BAG, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969; BAG, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Der Arbeitgeber kann aber nicht gehindert werden, mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers auf Dauer einen anderen Arbeitnehmer zu beauftragen (BAG, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94
    Dabei führt die dauernde Leistungsunfähigkeit das Arbeitnehmers grundsätzlich zu einer für den Arbeitgeber nicht mehr tragbaren betrieblichen Beeinträchtigung (vgl. BAG, Urteil vom 30.01.1986, NZA 1987, 555; BAG, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969; BAG, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94
    Die Tatsache, dass diese Kündigung wegen der für die Kündigung einzuhaltenden Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres (§ 53 Abs. 2 BAT ) erst zum 31.03.1994 Wirksamkeit entfalten konnte, ändert an der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung nichts (BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 -, AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94
    Dabei führt die dauernde Leistungsunfähigkeit das Arbeitnehmers grundsätzlich zu einer für den Arbeitgeber nicht mehr tragbaren betrieblichen Beeinträchtigung (vgl. BAG, Urteil vom 30.01.1986, NZA 1987, 555; BAG, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969; BAG, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
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